Kleingärtnerisches Wirken basiert auf klaren gesetzlichen und vereinsinternen Regelungen. Der Menüpunkt „Gesetze und Vorschriften“ bietet Ihnen eine übersichtliche Zusammenstellung der rechtlichen Grundlagen, die für die Nutzung und Bewirtschaftung der Kleingärten im Bezirksverband Charlottenburg der Kleingärtner e. V. maßgeblich sind.
Hier finden Sie wichtige Informationen zu bundes- und landesrechtlichen Vorgaben, zum Bundeskleingartengesetz, zu Satzungen, Gartenordnungen sowie zu weiteren verbindlichen Regelwerken. Diese dienen dazu, ein geordnetes, faires und nachhaltiges Miteinander in den Kleingartenanlagen sicherzustellen und den besonderen Charakter der Kleingärten zu bewahren.
Die Kenntnis und Einhaltung dieser Regelungen ist Voraussetzung für ein verantwortungsvolles und konfliktfreies Vereinsleben. Die bereitgestellten Informationen unterstützen Sie dabei, sich schnell zu orientieren und rechtssicher zu handeln.
Nachfolgend einige nützliche Links (externe Webseiten):
- Bundeskleingartengesetz (zuletzt geändert 2006)
- Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken (vom 15. Dezember 2009)
- Verwaltungsvorschriften über die Anerkennung und Überwachung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit (vom 17. März 2020)
- Wertermittlungsrichtlinie für Kleingärten - Stand 01.01.2023
- Verwaltungsvorschriften für die Ermittlung der Entschädigung bei Räumung vonlandeseigenen kleingärtnerisch genutzten Grundstücken, 2018
- Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) vom 7. Dezember 2023
- Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung - BaumSchVO) vom 11. Januar 1982